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Nutzungsbedingungen für United Innovators

Stand: August 2020

 
 
 
 
 
 
 

United Innovators, vertreten durch die Geschäftsführung, Meinekestr. 26, 10719 Berlin (nachstehend „United Innovators“ genannt), hat die Plattform united-innovators.com entwickelt.

Mit der Registrierung und der Bestätigung wird folgender Vertrag über die Nutzung einer durch United Innovators online Plattform geschlossen:

§1 Präambel

United Innovators (nachfolgend „Plattform“ oder „Beraternetzwerk“ oder „Vertragssoftware“ genannt) entwickelt, welche Unternehmensberatern die Möglichkeit eröffnet, ihr eigenes Profil zu veröffentlichen, zu pflegen und somit potentielle Kunden zu finden.

Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form erfolgen, sind Personen aller Geschlechter (m/w/d) mit dieser Formulierung angesprochen.

§2 Gegenstand dieses Vertrages

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Plattform durch  durch welche der Nutzer die Möglichkeit und die Berechtigung erhält, auf eine Softwareapplikation mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.

(2) United Innovators stellt die Vertragssoftware diBee über das Internet als sog. online Plattform Unternehmensberatern zur Veröffentlichung der eigenen Profile zur Verfügung. Allen Nutzern der Vertragssoftware werden in unregelmäßigen Abständen Softwareupdates kostenfrei zur Verfügung gestellt.

(3) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des jeweiligen diBee Profils durch United Innovators für Unternehmensberater sowie zu weiteren Angeboten.

Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der Beratersoftware diBee-Grant by Alchimedus. Die AGBs für dieses Angebot finden Sie hier

(4) Jede Vertragspartei gewährt der anderen Vertragspartei hiermit eine widerrufliche, nicht ausschließliche, eingeschränkte Lizenz zur Verwendung Ihrer Logos, Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen, um die hierin vereinbarte Beziehung zwischen den Parteien zu fördern.

Die spezifische Platzierung eines solchen Logos oder einer solchen Marke oder eines solchen Namens ist zwischen den Parteien und für die Dauer dieses Vertrags begrenzt. Jede Partei behält alle Rechte, Titel und Interessen und weltweit ihre Marken, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen, einschließlich der damit verbundenen Geschäfts- oder Firmenwerte, vorbehaltlich der der anderen Partei hiermit eingeräumten beschränkten Rechte. Jede Verwendung der Marken der anderen Partei durch eine Partei kommt dem Inhaber der Marken zugute, und der Nutzer ergreift keine Maßnahmen, die mit dem Eigentum der anderen Partei nicht vereinbar sind.

§3 Preise

(1) Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserem Preistableau unter: https://digitalisierungsberatung24.com/pricing-plan-2/

(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Abonnement, Bestellungen und Verzug

(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Buchung, Bestellung, Beauftragung des Accounts. Zu Beginn einer jeden Abrechnungsperiode werden die Kosten im Voraus in Rechnung gestellt. Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich bis zum Ende der gewählten Laufzeit.
Sofern nicht fristgerecht gemäß §5 (2) gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit. 

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug mit Rechnungszugang beim Kunden fällig. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind unter Wahrung der Schriftform möglich.

(3) Während eines Zahlungsverzugs des Nutzers ist United Innovators berechtigt den Profileintrag bis zum Ausgleich des Kundenkontos zu sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet die monatlichen Preise zu zahlen.

(4) Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

(5) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt United Innovators vorbehalten.

(7) Bei Bestellungen geht United Innovators in bestem Treu und Glauben davon aus, dass die bestellende Person alle Rechte zur verpflichtenden Buchung besitzt. Dies beinhaltet auch die Berechtigung zur Beauftragung von Lastschriften für das angegebene (Geschäfts-)Konto und die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren. Sollten unberechtigte Buchungen oder Bestellungen ausgelöst werden und daraus ein Schaden für United Innovators entstehen so ist diese berechtigt diesen Schaden zivilrechtlich an den Besteller geltend zu machen. Sofern der Arbeitgeber plausibel versichern kann, dass die bestellende Person nachweislich unberechtigt und eigenmächtig für die ausgelöste Verpflichtung der United Innovators gegenüber verantwortlich ist, wird die beauftragte Dienstleistung storniert. Gegebenenfalls anfallende Stornogebühren externer Dienstleister trägt der Aufraggeber.

§5 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung

(1) Die Nutzungsbedingungen werden mit seiner Buchung / Bestellung durch beide Vertragsparteien akzeptiert, der Vertrag tritt in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Kalendermonat gekündigt werden. 

Ein Downgrade der Softwarelizenz entspricht einer Kündigung der ursprünglichen Lizenz und ist somit nur zum Ende der gewählten Laufzeit möglich. Für Neubuchungen gelten die jeweils aktuellen Preise gemäß §3.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht des Nutzers, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Vertragssoftware ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).

(4) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich, an info@united-innovators.com zu erfolgen und werden dem Nutzer durch United Innovators schriftlich (per Mail) bestätigt.

§6 Pflichten von United Innovators

(1) United Innovators verpflichtet sich das Portal auf einem deutschen Server zu hosten und für den Nutzer über eine ihm mitzuteilende URL erreichbar und nutzbar zu machen.

(2) United Innovators verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um eine Verfügbarkeit von mindestens 98% im Jahresmittel zu gewährleisten. Wird dieses Level nicht erreicht steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zu.

(3) United Innovators verpflichtet sich die Funktionsfähigkeit der Software laufend zu überwachen und auftretende Softwarefehler unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen. Gleichwohl ist dem Nutzer bekannt, dass Software nicht fehlerfrei sein kann. Ein Fehler liegt jedoch insbesondere dann vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung von United Innovators angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse bei Rechenoperationen liefert, den Betrieb unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

§7 Aktualisierung der Software

(1) United Innovators behält sich das Recht vor, die in der Vertragssoftware enthaltenen Leistungen und/oder Funktionalitäten zu erweitern, zu verringern, zu verändern oder sonstige Weiterentwicklungen an der Vertragssoftware vorzunehmen. Im Falle der Verringerung der Leistungen und/oder Funktionalitäten an der Vertragssoftware steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht dieses Vertrages zu, soweit das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt ist und die Parteien keine sonstige Regelung zur Fortsetzung dieses Vertrages vereinbaren können.

(2) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Vertragssoftware sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Softwareaktualisierungen, die eine Unterbrechung der Nutzbarkeit von mehr als 10 Minuten nach sich ziehen, werden mindestens 24h im Voraus per E-Mail an die Administratoren mitgeteilt.

§8 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

(1) Der Nutzer verpflichtet sich die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, United Innovators die diesem entstandenen Kosten zu erstatten.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich die Vertragssoftware nur höchstpersönlich zu nutzen. Soweit eine Nutzung durch von ihm in einem Angestelltenverhältnis Dritter notwendig ist, wird er diese Dritten gegenüber United Innovators benennen und diese Dritten zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verpflichten. Ferner verpflichtet sich der Nutzer, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer im diBee anzupassen.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von Anbieter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

(6) Der Nutzer verpflichtet sich die Vertragssoftware nur unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen und nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von United Innovators schädigen können

(7) Der Nutzer verpflichtet sich jedweden Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Software, die von United Innovators betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von United Innovators unbefugt einzudringen.

(8) Der Nutzer stellt United Innovators von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Vertragssoftware verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von United Innovators.

(9) Der Nutzer ist verpflichtet vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

§9 Nutzungsrecht

(1) Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte einfache Nutzungsrecht, auf die Vertragssoftware mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Vertragssoftware verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Vertragssoftware oder der Betriebssoftware stehen ausschließlich United Innovators zu.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt die Vertragssoftware über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere steht dem Nutzer nicht das Recht zu, die Vertragssoftware oder deren Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veräußern und/oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(3) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Nutzer United Innovators auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Dritten zu machen.

(4) Soweit United Innovators dem Nutzer fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Nutzer eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welche United Innovators an dieser Software eingeräumt wurden. Auf Verlangen des Nutzers verpflichtet sich United Innovators dem Nutzer den Umfang der von ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen.

§10 Datenschutz und Datensicherheit

Es gelten für die Parteien und deren Erfüllungsgehilfen die Datenschutzbestimmungen von United Innovators, welche unter der nachfolgenden Adresse abrufbar ist.

Datenschutzbestimmungen:
https://www.united-innovators.com/datenschutz/

§11 Vertragswidrige Nutzung von ASP-Produkt

United Innovators ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Nutzers oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Vertragssoftware und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber United Innovators sichergestellt ist. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die laufenden Preise zu zahlen.

§12 Haftung

(1) United Innovators haftet gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von United Innovators sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden in angemessener Höhe jedoch bis maximal 1 Million Euro.

(2) Bei Fahrlässigkeit haftet United Innovators im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet United Innovators nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.

(3) Die Haftung von United Innovators wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung von United Innovators auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§13 Höhere Gewalt

(1) United Innovators ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von United Innovators nicht zu vertretende Umstände. [insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.]

(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von United Innovators auf Dritte übertragen. United Innovators ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.

(2) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

(4) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(5) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.